Passagiere mit Behinderungen

Barrierefrei durch die Welt
Wir bieten eine ganze Reihe spezieller Dienstleistungen an, die weitestgehend an die Bedürfnisse von Behinderten und anderen Personen mit eingeschränkter Mobilität angepasst sind. Die speziellen Dienstleistungen werden auf rechtzeitige Anfrage bei Buchung des Flugs bereitgestellt.
Bei Fehlen der bestellten Dienstleistung oder falls die Anfrage für die Dienstleitung nach der von unserer Fluggesellschaft festgelegten Frist erfolgt, unternehmen wir alles, um Ihnen die notwendige Hilfe zu leisten, können aber den Service nicht garantieren.

Entsprechend den Gesetzen der Russischen Föderation* hat der Fluggast bei Buchung des Fluges folgendes anzugeben:
- das Bestehen eingeschränkter Mobilität;
- ggf. Begleitung durch eine andere Person, durch einen Führhund;
- Zahl, Abmessungen, Gewicht und andere Angaben über individuelle Fortbewegungsmittel (ggf. einschließlich technischer Eigenschaften der Batterie eines Rollstuhls oder Sauerstoffkonzentrators), die an Bord des Flugzeuges befördert werden.
* Luftverkehrsgesetzbuch der Russischen Föderation
* Allgemeine Regeln für die Luftverkehrsbeförderung von Fluggästen, Gepäck, Fracht und Anforderungen an den Service für Fluggäste, Frachtversender und Frachtempfänger", bestätigt durch Weisung des Verkehrsministeriums Russlands vom 28.06.2007 Nr. 82.
* Weisung des Verkehrsministeriums Russlands vom 15.02.2016 Nr. 24 "Über die Ordnung für die Bereitstellung von Dienstleistungen in Flughäfen und in Flugzeugen für behinderte Fluggäste und andere Personen mit eingeschränkter Mobilität".
GEPÄCK
Zusätzlich zum Freigepäck kann der Fluggast mitführen:
- Einen Rollstuhl und ein weiteres Fortbewegungsmittel, wie einen speziellen Rollstuhl, wenn dieser vom Fluggast benutzt wird;
- Gehstützen, zusammenklappbare Gehhilfe, Gehstock;
- Sauerstoffgeräte wie Sauerstoffkonzentratoren oder eine Sauerstoffflasche können von Fluggästen mitgeführt werden, die aus medizinischen Gründen während des gesamten Fluges eine Sauerstoffbehandlung benötigen;
Rollstühle werden im Frachtraum, Gehstützen, Stöcke, zusammenklappbare Gehhilfen, Sauerstoffflaschen und Sauerstoffkonzentratoren in der Kabine befördert.
SIE KÖNNEN FLUGSCHEINE BUCHEN UND AUSSTELLEN LASSEN SOWIE SPEZIELLE DIENSTLEISTUNGEN BESTELLEN:
Auf den Seiten der Rubriken der Website "Ticket kaufen" und "Feedback", in den Verkaufsbüros oder per Telefon über das Kontaktzentrum:
Moskau:
+7 (495) 380-35-85, für Passagiere mit Behinderungen;
Russland (der Anruf ist kostenlos):
8-800-444-5555;
*555 MTS, Beeline, Megafon, Tele2;
Telefonnummern für Anrufe im Kontaktzentrum aus dem Ausland.
Behinderte und Personen mit eingeschränkter Mobilität werden in eigenen Verkaufsbüros und Agenturen vorrangig bedient.
ACHTUNG
Für den Komfort kann der Fluggast einen oder mehrere zusätzliche Plätze durch Nutzung des Services "Zusatzplatz" (EXST) buchen und bestellen. Kostenpflichtiger Service. Für die Bestellung wenden Sie sich bitte an das Verkaufsbüro oder telefonisch an das Kontaktzentrum.
- Wenn Sie ein Rollstuhlfahrer sind, der für den Passagiersitzplatz eine zusätzliche Stütze benötigt, können Sie ohne zusätzlichen Aufpreis einen Schulterbügel bestellen.**
Dieser Service muss nach Bezahlung des Tickets bestellt werden, aber nicht später als 36 Stunden vor dem geplanten Abflug. Um einen Schulterbügel zu bestellen, verwenden Sie bitte das Feedbackformular auf der Webseite oder kontaktieren ein Verkaufsbüro bzw. das Call-Center.
Die Schulterbügel werden nach dem Einsteigen in das Flugzeug ausgegeben. Ein Flugbegleiter wird den Bügel an der Rückenlehne des Sitzes befestigen.
**Schulterbügel werden nur für Flüge ausgegeben, die von Aeroflot PJSC ausgeführt werden. Der Service befindet sich derzeit im Testmodus und wird dort angeboten, wo es technisch möglich ist. - Für alle von Aeroflot PJSC ausgeführten Flüge steht für den Zugang zu den WCs ein Bord-Rollstuhl zur Verfügung, eine vorherige Bestellung ist hier nicht erforderlich.
- Falls bei der Betreuung im Flughafen ein Rollstuhl benötigt wird, geben Sie dieses bitte bei der Buchung an.
Bei der Buchung geben Sie bitte an, dass Sie eine Betreuung im Flughafen benötigen. Der Service müssen mindestens 36 Stunden vor dem geplanten Abflug bestellt werden:
- 1. Betreuung und Hilfe bei Check-in und Gepäckaufgabe;
- 2. Betreuung und Hilfe bei der Pass- und Zollkontrolle, bei Sanitäts- und Quarantäne-, Veterinär, Quarantäne- Phytosanitärkontrollen, die durch die Gesetze der Russischen Föderation vorgesehen sind, sowie bei der Sicherheitskontrolle;
- 3. Betreuung und Hilfe beim Einsteigen in das Flugzeug, u.a. bei Notwendigkeit der Nutzung eines Ambulifts für Fluggäste, die sich nicht selbstständig fortbewegen können;
- 4. Vorrangige Platzierung an Bord des Flugzeugs;
- 5. Verlassen des Flugzeugs von Fluggäste unter Nutzung eines Rollstuhls und (oder) Ambulifts nach dem Aussteigen anderer Passagiere, einschließlich Betreuung und Hilfe bei der Beförderung von Gegenständen, die von den Passagieren an Bord des Flugzeugs mitgeführt werden;
- 6. Persönliche Abholung von Passagieren durch Mitarbeiter des Abfertigungsunternehmens am Flughafen der Ankunft;
- 7. Betreuung und Hilfe bei der Fortbewegung von Passagieren im Flughafengebäude.
- 8. Hilfe bei Empfang des Gepäcks.
Genauere Informationen über die von den Abfertigungsgesellschaften angebotenen Dienstleistungen erhalten Sie auf den Webseiten des Abflugs-, Ankunfts- oder Transitflughafens.

Eine Begleitperson, die sich um den Fluggast während des Fluges kümmert ist unbedingt erforderlich:
- bei Beförderung eines Erkrankten auf einer Trage
- bei der Beförderung eines schwerkranken Fluggastes, der während des Fluges medizinische Hilfe benötigt, darunter unter Verwendung einer Sauerstoffflasche mit gasförmigem Sauerstoff
- bei Beförderung eines Fluggastes mit gleichzeitiger Seh- und Hörbehinderung
- bei Beförderung eines Fluggastes im Rollstuhl, dessen Fortbewegung bei Nutzung des Luftverkehrs eingeschränkt ist und/oder dessen Zustand eine besondere Aufmerksamkeit bei der Betreuung erfordert
- für ein behindertes Kind im Alter bis zu 12 Jahren
Die Beförderung von Fluggästen, die gerichtlich für nicht handlungsfähig erklärt sind, mit Störungen der geistigen Entwicklung/geistigen Störungen, mit Schwierigkeiten bei der räumlichen Orientierung, bei der Kontrolle des eigenen Verhaltens, beim Verständnis von Anweisungen und Hinweisen der Flugzeugbesatzung und bei Bedarf ständiger Aufsicht und Betreuung muss in Begleitung eines volljährigen Fluggasts erfolgen, der in der Lage ist, die Sicherheit eines nicht handlungsfähigen Fluggastes und die Sicherheit des Umfeldes zu gewährleisten.
ACHTUNG
Zu den Aufgaben des Personals der Fluggesellschaft gehören folgende Dienstleistungen nicht:
- Hygienische und persönliche Betreuung
- Aufhelfen und Tragen des Fluggastes
- Betreuung, die mit der Nahrungsaufnahme und der Einnahme von Medikamenten verbunden ist
- Verabreichung von medizinischen Präparaten und andere medizinische Hilfe
- Betreuung des Führhundes, der einen Fluggast begleitet.

Abhängig von den Bedingungen des Flughafens ist für den Check-in folgendes möglich:
- Check-in am Schalter
- Check-in über die Sanitätsstelle des Flughafens (für Fluggäste, die medizinische Hilfe benötigen sowie für Fluggäste, die einer Sauerstoffbehandlung bedürfen, in Begleitung medizinischen Personals und/oder Erkrankte auf Tragen).
- Nutzung der Terminals für den selbstständigen Check-in
- Check-in online
- Nutzung des mobilen Check-ins
Wir empfehlen, rechtzeitig zum Check-in am Flughafen zu erscheinen, wünschenswerterweise 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug.
Für Dienstleistungen, die bei der Buchung bestellt wurden, wenden Sie sich an den Check-in-Schalter zur Benachrichtigung des Personals über Ihr Eintreffen.
Behinderte und Personen mit eingeschränkter Mobilität werden am Check-in-Schalter vorrangig abgefertigt.
Beim Check-in wird dem Fluggast ein zum aktuellen Zeitpunkt freier Platz entsprechend seinen Wünschen unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten angeboten. Einen Platz in der ersten Reihe der Economy Class und einen Platz mit erhöhtem Komfort Space+* mit größerem Sitzabstand und größerem Fußraum kann man beim Check-in am Schalter im Flughafen bekommen.
*Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität werden an Notausgängen gelegene Space+ Plätze nicht angeboten.
Im Falle eines selbstständigen Check-ins werden das Gepäck sowie der Rollstuhl im Check-in-Bereich abgefertigt und am Schalter für Sperrgepäck zur Weitergabe in den Frachtraum angenommen. Die Vorbereitung des Rollstuhls vor der Aufgabe erfolgt entsprechend den Regeln für die Beförderung von Rollstühlen.
Gehstützen, Gehstock und klappbare Gehilfen können in der Kabine befördert werden.
Fluggäste, die sich in einem mechanischen Rollstuhl mit manueller Steuerung fortbewegen, können den Service "Delivery at Aircraft" nutzen: sie können bis zum Boarding in ihrem Rollstuhl sitzenbleiben und diesen unmittelbar beim Verlassen des Flugzeugs nach Ankunft wiedererhalten. Der Service wird beim Check-in des Fluggastes bestellt. Falls Sie diesen Service nutzen möchten, teilen Sie dies bitte dem Personal beim Check-in mit, da der Rollstuhl in diesem Falle mit einem speziellen Label ("DAA" – "Delivery at Aircraft") versehen werden muss, und bestätigen Sie den Bedarf für Begleitung und Hilfe beim Einstieg für die Platzierung in der Kabine.
*Dieser Service wird an folgenden Flughäfen nicht angeboten: Hamburg (HAM), Hannover (HAJ), Düsseldorf (DUS), Stockholm (ARN), Teheran (THR).
Begleitpersonen, die einen Fluggast während des Flugs betreuen, checken gemeinsam mit dem Fluggast ein, den sie begleiten. Begleitpersonen erhalten einen Platz neben dem Platz des Fluggastes.
Im Flughafen sind für die Abfertigung von Personen mit eingeschränkter Mobilität außerdem spezielle Schalter eingerichtet:
- In Terminal D
- Nr. 16 (für nationale Flüge)
- Nr. 62 (für internationale Flüge)
Pläne der Terminals und Hallen des Flughafens Sheremetyevo sowie Informationen zu den angebotenen Dienstleistungen finden Sie hier
ACHTUNG
Das Boarding von Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität erfolgt vor Beginn des allgemeinen Boardings.
Wir bitten, am Flugsteig spätestens zu der auf der Bordkarte angegebenen Zeit zu erscheinen.
Im Falle des Check-in über die Sanitätsstelle des Flughafens erfahren Sie die Ankunftszeit und das Verfahren zur Abfertigung über die Website des Flughafens.

Die Sitze unserer Flugzeuge sind mit hoch- bzw. runterklappbaren Armlehnen für das bequeme Umsetzen eines Fluggasts mit eingeschränkter Mobilität vom Rollstuhl auf den Fluggastsitz ausgestattet.
Die Flugbegleiter helfen bei der Platzierung in der Kabine, informieren über die Einstellung und Ausstattung des Sitzes sowie Lage und Ausstattung des WCs.
Gehstützen, Gehstock und klappbare Gehilfen werden in der Kabine in unmittelbarer Nähe zum Platz des Fluggastes verstaut.
Der Hund, der einen behinderten Fluggast begleitet, wird im Bereich des Platzes des Fluggastes untergebracht, den er begleitet. Das Tier darf sich nicht auf dem Sitz des Fluggastes, im Bereich von Plätzen anderer Fluggäste oder an Notausgängen befinden, darf keine Fluchtwege blockieren und die Durchführung der üblichen Servicevorgänge nicht stören. Machen Sie sich mit der Information über die allgemeinen Regeln der Beförderung von Tieren der PJSC Aeroflot und den Empfehlungen für die Vorbereitung des Tieres auf die Beförderung vertraut.
Vor dem Abflug helfen die Flugbegleiter bei der Vorbereitung zum Start. Für Fluggäste mit Seh- oder Hörbehinderungen führen sie individuelle Einweisungen durch. Fluggästen mit Sehbehinderungen werden die Informationen zur Flugsicherheit und über den Service an Bord in Braille-Schrift zur Verfügung gestellt.
Während der Ausgabe von Verpflegung informieren die Flugbegleiter über die Auswahl an Gerichten und helfen ggf. beim Öffnen von Verpackungen.
Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität können die Flugbegleiter beim Gehen bis zum WC Hilfe leisten.
Für die Fortbewegung eines Fluggastes, der sich nicht selbstständig fortbewegen kann, zum WC wird der Begleitperson, die sich während des Fluges um den Fluggast kümmert, der bordeigene Rollstuhl gestellt.
Das Unterhaltungsprogramm umfasst Filme mit Untertiteln und einer speziellen Tonspur für Personen mit Seh- und Hörbehinderungen.
Vor der Ankunft am Zielflughafen informieren die Flugbegleiter über das Vorgehen beim Ausstieg: der Ausstieg von Fluggästen mit Behinderungen und anderen Personen mit eingeschränkter Mobilität erfolgt sofort nach dem Ausstieg der anderen Fluggäste

Elektro-Rollstühle werden im Bereich der Gepäckausgabe ausgegeben.
Fluggästen in mechanischen Rollstühlen, die beim Check-in den Service "Delivery at Aircraft" bestellt haben, werden die Rollstühle unmittelbar nach dem Verlassen der Kabine des Flugzeuges ausgegeben. Hilfe beim Umsteigen in den eigenen Rollstuhl, Empfang des Gepäcks und Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Rollstuhls leistet ein Mitarbeiter der Servicegesellschaft des Flughafens.
* In den Flughäfen (HAM), Hannover (HAJ), Düsseldorf (DUS), Stockholm (ARN), Teheran (THR) werden Rollstühle im Bereich der Gepäckausgabe ausgegeben.
ACHTUNG
Bei Verlust oder Beschädigung eines dem Behinderten gehörenden speziellen Fortbewegungsmittels während der Luftverkehrsbeförderung stellt die Fluggesellschaft die notwendigen Unterlagen aus und stellt dem Fluggast einen Rollstuhl für die vorübergehende Nutzung zur Verfügung.

BEFÖRDERUNG VON ROLLSTÜHLEN
Ein Rollstuhl sowie ein weiteres, vom Fluggast benutztes Fortbewegungsmittel werden kostenlos befördert.
Die Anfrage für die Beförderung eines Rollstuhls muss bei der Buchung*, mindestens 36 Stunden vor dem planmäßigen Abflug erfolgen.
* Entsprechend der "Ordnung für die Bereitstellung von Dienstleistungen in Flughäfen und in Flugzeugen für behinderte Fluggäste und andere Personen mit eingeschränkter Mobilität" (Weisung des Verkehrsministeriums der Russischen Föderation vom 15.02.2016 Nr. 24).
Bitte bei der Anfrage angeben:
- Gewicht des Rollstuhls
- Abmessungen des Rollstuhls (LxBxH)
- Technische Merkmale der Batterie soweit vorhanden
- Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse für den Kontakt
Rollstühle und die Fortbewegungsmittel werden als aufgegebenes Gepäck abgefertigt und im Frachtraum des Flugzeugs befördert. Zur Vermeidung von Beschädigungen des Rollstuhls oder des Verlustes von Teilen bei der Beförderung wird empfohlen, den Rollstuhl verpackt aufzugeben.
Im Falle eines selbstständigen Check-ins wird der Rollstuhl im Check-in-Bereich abgefertigt und am Schalter für Sperrgepäck zur Weitergabe in den Frachtraum angenommen.
Rollstühle mit Elektroantrieb
Die Ausstellung des Flugscheins erfolgt nach Bestätigung der Bestellung.
Die Aufgabe von Rollstühlen mit Elektroantrieb als Gepäck im Check-in-Bereich ist verpflichtend. Die Beförderung von Rollstühlen mit Elektroantrieb erfolgt entsprechend den Sicherheitsregeln: die Batterie muss abgeklemmt werden, die Klemmen der Batterie müssen zur Vermeidung eines Kurzschlusses isoliert sein.
Fluggäste, die Rollstühle mit Elektroantrieb nutzen, sind verpflichtet*, Werkzeugschlüssel/Vorrichtungen für das Abnehmen der Klemmen der Rollstuhlbatterie sowie eine Verpackung für die Batterie entsprechend den "Technischen Anweisungen für die sichere Beförderung von Gefahrgut im Luftverkehr" ICAO Doc 9284 AN/905 mitzuführen.
* Entsprechend der "Ordnung für die Bereitstellung von Dienstleistungen in Flughäfen und in Flugzeugen für behinderte Fluggäste und andere Personen mit eingeschränkter Mobilität" (Weisung des Verkehrsministeriums der Russischen Föderation vom 15.02.2016 Nr. 24).
Als Verpackung kann die Originalverpackung der Batterie, eine Kunststoff- oder Pappschachtel verwendet werden.
Das Lösen der Batterieklemmen erfolgt durch die Begleitperson oder einen Mitarbeiter der Abfertigungsgesellschaft unter Kontrolle des Fluggastes und auf seine Bitte.
Rollstühle mit mechanischem Antrieb
Ein Fluggast, der sich in einem mechanischen Rollstuhl fortbewegt, kann seinen Rollstuhl im Check-in-Bereich aufgeben oder in seinem als Gepäck aufgegebenen Rollstuhl bis zum Einsteigen in das Flugzeug verbleiben und ihn bei der Ankunft unmittelbar beim Verlassen des Flugzeugs wiederbekommen, indem er den Service "Delivery at Aircraft" nutzt.
Wenn Sie diesen Service nutzen möchten, teilen Sie dies dem Personal beim Check-in des Fluges mit, da der Rollstuhl in diesem Fall mit einem speziellen Anhänger (DAA - Delivery at Aircraft) versehen werden muss.
*Dieser Service wird an folgenden Flughäfen nicht angeboten: Hamburg (HAM), Hannover (HAJ), Düsseldorf (DUS), Stockholm (ARN), Teheran (THR).
ACHTUNG
Falls ein Fluggast plant, sich in seinem eigenen mechanischen Rollstuhl bis zum Einsteigen in das Flugzeug fortzubewegen, sind für die Platzierung in der Kabine die Dienstleistung "Betreuung und Hilfe beim Boarding" sowie die Dienstleistung "Ausstieg von Fluggästen aus dem Flugzeug" zu bestellen und der Bedarf beim Check-in anzugeben.
ACHTUNG
Die Kapazität der Lithium-Ionen-Batterie eines Rollstuhls darf maximal 300 Wh betragen. Im Gepäck können nur eine Ersatzbatterie mit einer Kapazität von maximal 300 Wh oder 2 Ersatzbatterien mit einer Kapazität von maximal 160 Wh befördert werden.
BEFÖRDERUNG TRAGBARER SAUERSTOFFKONZENTRATOREN
Die Beförderung eines Sauerstoffkonzentrators wird Fluggästen, die aus medizinischen Gründen während des gesamten Fluges eine Sauerstoffbehandlung unter Nutzung eines tragbaren Sauerstoffkonzentrators zum Lebenserhalt benötigen, kostenfrei zusätzlich zum frei beförderten Handgepäck gewährt.
Die Ausstellung des Flugscheins erfolgt nach Bestätigung der Bestellung.
Die Anfrage für die Beförderung eines tragbaren Sauerstoffkonzentrators muss bei der Buchung* erfolgen, mindestens 48 Stunden vor dem planmäßigen Abflug.
Bitte bei der Anfrage angeben:
- Hersteller und Modell des Geräts*;
- Typ der verwendeten Einweg- oder wiederaufladbaren Batterien;
- Bedarf der ständigen oder zeitweiligen Nutzung des Geräts.
* Zur Beförderung werden folgende Modelle tragbarer Sauerstoffkonzentratoren akzeptiert:
- LifeStyle; FreeStyle; FreeStyle5; Focus (AS078)
- Delphi RS-00400
- iGo
- Inogen One; Inogen One G2; Inogen One G3
- LifeChoice, LifeChoice Activox
- International Biophysics LifeChoice
- Invacare XPO2; SOLO2
- Oxlife Independence Oxygen Concentrator
- Oxus RS-00400
- Easy Pulse
- Evergo; Simply Go
- Eclipse; SAROS
Die Verpackung des Sauerstoffkonzentrators muss den Namen des Herstellers und des Modells des Geräts tragen.
Der Sauerstoffkonzentrator muss über eine für die gesamte Flugzeit ausreichende Batterieladung verfügen.
Die Abmessungen des Sauerstoffkonzentrators dürfen die Abmessungen für das Handgepäck nicht überschreiten: 55×40×20cm.
BEFÖRDERUNG VON SAUERSTOFFFLASCHEN MIT GASFÖRMIGEM SAUERSTOFF
Die Beförderung von Fluggästen, die aus medizinischen Gründen während des gesamten Fluges eine Sauerstoffbehandlung unter Nutzung einer Sauerstoffflasche mit gasförmigem Sauerstoff zum Lebenserhalt benötigen, muss in Begleitung von medizinischem Personal erfolgen.
Die Ausstellung des Flugscheins erfolgt nach Bestätigung der Bestellung.
Die Anfrage für die Beförderung eines Sauerstoffkonzentrators mit gasförmigem Sauerstoff muss bei der Buchung* der Beförderung, mindestens 72 Stunden vor dem planmäßigen Abflug erfolgen.
Bitte bei der Anfrage angeben:
- Zahl der Begleitpersonen (des medizinischen Teams)
- Nummer der Sauerstoffflaschen mit dem Satz technischer Unterlagen mit Anleitung, Herstellungsdatum und Datum der letzten technischen Prüfung
- Eventuelle zusätzliche medizinische Ausrüstung, die für die Begleitung notwendig ist, ihre Abmessungen und ihr Gewicht
- Besonderheiten des Einsatzes der zusätzlichen medizinischen Ausrüstung (Bedarf einer Steckdose/Betrieb per Batterie, Art der Batterie)
- Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse für den Kontakt
ACHTUNG
Das Bruttogewicht einer Flasche darf 5 kg nicht überschreiten.
Die Fluggesellschaft stellt keine Sauerstoffflaschen für die Gewährleistung der Sauerstoffbehandlung zur Verfügung.
BEFÖRDERUNG EINES ERKRANKTEN AUF EINER TRAGE
Die Beförderung eines Erkrankten auf einer Trage erfolgt in der Regel in Begleitung von medizinischem Personal.
Für die Beförderung eines Fluggastes auf einer Trage wird ein Entgelt in Höhe des gültigen Tarifs und des zweifachen vollen Normaltarifs für die Economy Class (mit der Gültigkeit von einem Jahr) erhoben.
Die Trage für die Beförderung des Fluggastes wird von der Fluggesellschaft kostenlos gestellt.
Die Beförderung auf einer Trage wird nur in der Economy Class angeboten.
Die Ausstellung des Flugscheins erfolgt nach Bestätigung der Anfrage.
Die Anfrage für die Beförderung eines Erkrankten auf einer Trage muss mindestens 72 Stunden vor dem planmäßigen Abflug erfolgen.
Bitte bei der Anfrage angeben:
- Zahl der Begleitpersonen (des medizinischen Teams)
- eventuelle medizinische Ausrüstung, die für die Begleitung notwendig ist, ihre Abmessungen und ihr Gewicht
- Besonderheiten des Einsatzes der medizinischen Ausrüstung (Bedarf einer Steckdose/Betrieb per Batterie, Art der Batterie)
- Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse für den Kontakt
ACHTUNG
Die Abfertigung der Fluggäste im Flughafen vor und nach dem Flug erfolgt über die Sanitätsstelle des Flughafens. Erfragen Sie im Abflug- und Zielflughafen das Abfertigungsverfahren.
BEFÖRDERUNG EINES BLINDENHUNDS DURCH EINEN FLUGGAST MIT SEHBEHINDERUNG
Fluggästen mit Sehbehinderung wird die Beförderung eines Führhundes kostenfrei gewährt. Hierzu ist die Vorlage von Dokumenten am Check-in-Schalter erforderlich, die die spezielle Ausbildung des Hundes, sowie die Behinderung des Fluggastes bestätigen.
Die Ausstellung des Flugscheins erfolgt nach Bestätigung der Bestellung.
Die Anfrage für die Beförderung eines Führhundes muss mindestens 36 Stunden vor dem planmäßigen Abflug erfolgen.
Bitte bei der Anfrage angeben:
- Erfordernis der Begleitung durch einen Führhund
- Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse für den Kontakt
- Rasse und Gewicht des Hundes
Der Check-in von Fluggästen mit Sehbehinderung in Begleitung eines Blindenhunds erfolgt am Check-in-Schalter.
Die Regeln und Anforderungen zur Beförderung von Tieren finden Sie hier.
Die Fluggesellschaft kann die Beförderung von Fluggästen in Fällen, die durch Gesetze der Russischen Föderation geregelt sind, bei Verstößen gegen föderale Luftfahrrichtlinien oder Richtlinien der Fluggesellschaft ablehnen:
- wenn der Gesundheitszustand des Fluggastes besondere Bedingungen der Luftverkehrsbeförderung erfordert oder die Sicherheit des Fluggastes selbst oder anderer Personen gefährdet ist, was durch medizinische Unterlagen bestätigt wird, wie auch eine unzumutbare Belastung und nicht zu beseitigende Unannehmlichkeiten für andere Personen erzeugt
- wenn die Beförderung des Fluggastes eine Sauerstoffbehandlung unter Verwendung einer Sauerstoffflasche erfordert, nicht in der festgelegten Frist verfügbar ist
- wenn die Beförderung eines Rollstuhls nicht bei Buchung und Ausstellung des Flugscheins mitgebucht wurde
- wenn die Beförderung eines Erkrankten auf einer Trage nicht entsprechend den durch die PJSC Aeroflot festgelegten Tarifen bezahlt und/oder nicht in der festgelegten Frist vereinbart ist;
- in anderen Fällen entsprechend den geltenden Luftverkehrsgesetzen und den Regeln der PJSC Aeroflot.
Hunde, die eine spezielle Ausbildung haben und Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität helfen - Begleithunde (Service Dog) - und Hunde für die emotionale Unterstützung von Passagieren mit psychischen oder emotionalen Störungen - Emotional Support Dog - werden kostenfrei befördert.
Die kostenfreie Beförderung gilt nur für Flüge mit Abflug-/Zielflughafen in den USA. Auf anderen Flügen der Fluggesellschaft gelten die Regeln für die Beförderung von handzahmen Haustieren zu speziellen Gepäcktarifen.
Die Beförderung von Hunden erfolgt nach vorheriger Abstimmung. Die Beförderung wird nach Bestätigung der Anfrage gebucht.
Die Anfrage für die kostenfreie Beförderung muss mindestens 48 Stunden vor dem planmäßigen Abflug an CROUSA@aeroflot.ru erfolgen.
BEFÖRDERUNG VON BEGLEITHUNDEN
Begleithunde werden in der Passagierkabine bei Vorhandensein von Halsband, Maulkorb und Leine befördert. Der Hund muss eine Weste oder eine anderen Hinweis mit der Aufschrift "Service Animal" oder "Service Dog" tragen.
Für die Bestätigung der kostenfreien Beförderung des Begleithundes muss der Fluggast beim Check-in erläutern, für welche Hilfe der Hund ausgebildet ist.
Falls der Fluggast keine Information über eine Ausbildung des Hundes, die vom Verkehrsamt der USA vorgesehen ist, vorlegt, hat die Fluggesellschaft das Recht, die kostenfreie Beförderung des Hundes als Begleithund zu verweigern und dem Fluggast anzubieten, den Hund in der Kabine oder im Frachtraum des Flugzeugs zum speziellen Gepäcktarif zu befördern. In diesem Falle wird der Hund in einem Container/Käfig gemäß den Regeln für die Beförderung von zahmen Haustieren befördert.
Zur Vereinfachung des Check-ins im Flughafen wird empfohlen, spätestens 48 Stunden vor dem planmäßigen Abflug, eine Kopie des bestätigenden Dokuments an CROUSA@aeroflot.ru zu senden und das Original des bestätigenden Dokuments beim Check-in dabei zu haben.
Das Einsteigen des Fluggastes in Begleitung eines Begleithundes in das Flugzeug erfolgt vor Beginn des allgemeinen Boardings der anderen Fluggäste.
Während des Fluges muss der Hund zu Füßen des begleiteten Fluggastes angebunden sein.
Eine Unterbringung des Hundes auf dem Sitz, im Bereich des Sitzes anderer Fluggäste, in der Reihe des Notausgangs und in den Gängen ist unzulässig.
Der Hund darf während des Fluges die üblichen Serviceabläufe nicht behindern, an Bord keinen natürlichen Bedürfnissen nachkommen und keine Gefahr für den hygienischen Zustand der Kabine darstellen.
Bitte bei der Anfrage angeben:
- Erfordernis der Begleitung durch einen Begleithund
- Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse für den Kontakt
- Rasse und Gewicht des Hundes
- Abmessungen des Containers/Käfigs und Gewicht des Hundes zusammen mit dem Käfig (bei Transitbeförderungen)
Weitere Informationen über die allgemeinen Regeln zur Beförderung von Tieren erhalten Sie hier
ACHTUNG
Bei einer Transferbeförderung wird ein Container/Käfig für die Beförderung des Begleithundes mit Anschlussflügen der Fluggesellschaft als zahmes Haustier benötigt.
Bei Fragen über den Service und für Reklamationen wenden Sie sich unter dieser Adresse an die zuständigen Sachbearbeiter:
CROUSA@aeroflot.ru
BEFÖRDERUNG EINES EMOTIONAL SUPPORT DOG
Hunde für die emotionale Unterstützung werden im Container/Käfig befördert.
Wenn das Gewicht des Hundes zusammen mit dem Container/Käfig 8 kg nicht überschreitet, kann das Tier in der Kabine befördert werden. Wenn das Gewicht des Hundes zusammen mit dem Container/Käfig 8 kg überschreitet, wird das Tier im Frachtraum befördert.
Für die Beförderung in der Kabine ist eine geschlossene Tragetasche, die die Unterbringung des Hundes in einem abgeschlossenen Raum gewährleistet, als Container zulässig.
Für die Bestätigung der kostenfreien Beförderung muss der Fluggast spätestens 48 Stunden vor dem planmäßigen Abflug unter der Adresse CROUSA@aeroflot.ru eine medizinische Begründung vorlegen, die von einem auf dem Gebiet der USA praktizierenden Psychiater oder Psychotherapeuten ausgestellt ist und das Vorliegen einer psychischen oder emotionalen Störung beim Fluggast, die im DSM-IV (oder einer späteren Ausgabe) enthalten ist und die Notwendigkeit der Nutzung eines Hundes zu therapeutischen Zwecken bescheinigt.
Bitte beachten Sie, dass das vorgelegte Dokument nicht später als ein Jahr vor Abflugdatum datiert, auf dem offiziellen Briefbogen des Psychiaters oder der medizinischen Einrichtung, der/die über eine entsprechende Lizenz verfügt, mit Angabe des Ausstellungsdatums und der Lizenzbehörde ausgestellt sein muss.
Das Original der medizinischen Begründung ist dem Personal beim Check-in vorzulegen.
Bei Fehlen des Dokuments hat die Fluggesellschaft das Recht, die kostenfreie Beförderung des Hundes zu verweigern. Dem Fluggast wird angeboten, den Hund als zahmes Haustier mit Bezahlung zum speziellen Gepäcktarif befördern zu lassen.
Bei der Beförderung von Hunden für die emotionale Unterstützung in der Kabine sind folgende Regeln zu beachten:
- Während Start und Landung sowie аuftretenden Turbulenzen muss das Behältnis (die Tragetasche) sicher unter dem Vordersitz oder an einem vom Flugbegleiter angegebenen Platz untergebracht werden.
Bei der Beförderung von Hunden für die emotionale Unterstützung im Frachtraum des Flugzeugs sorgt die Fluggesellschaft für die erforderlichen lebenserhaltenden Temperaturbedingungen.
Bitte bei der Anfrage angeben:
- Erfordernis der Begleitung durch einen Führhund
- Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse für den Kontakt
- Rasse und Gewicht des Hundes
- Abmessungen des Containers/Käfigs und Gewicht des Hundes zusammen mit dem Käfig
Weitere Informationen über die allgemeinen Regeln zur Beförderung von Tieren erhalten Sie hier
ACHTUNG
Die Fluggesellschaft hat das Recht, die Echtheit des vorlegten Dokuments zu prüfen, indem sie eine Anfrage zur Bestätigung der Information an die medizinische Einrichtung oder den Spezialisten stellt, die/der das Dokument ausgestellt hat.
Bei Fragen über den Service und für Reklamationen wenden Sie sich unter dieser Adresse an die zuständigen Sachbearbeiter:
CROUSA@aeroflot.ru
Wir sind Ihnen für das Ausfüllen des Fragebogens nach einer Reise mit Aeroflot dankbar. Ihre Antworten helfen uns, die Qualität der Flüge für Fluggäste mit gesundheitlichen Einschränkungen zu verbessern und weitere Dienstleistungen anzubieten, die Ihren Ansprüchen so weit wie möglich entsprechen.
Ihre Meinung ist sehr wichtig für uns! Vielen Dank!